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ERLÄUTERUNG DER LEISTUNGSPHASEN 1-9
Leistungsphase 1
Grundlagenermittlung:
Erste Gespräche mit dem Auftraggeber. Man bespricht die Aufgabenstellung und erste Vorstellungen. Hierzu zählen unter anderem auch eine erste Standortanalyse und, sofern das Vorhaben im Bebauungsplan liegt, auch eine erste Prüfung der Möglichkeiten, die der festgelegte Bebauungsplan hergibt. Zusätzlich sollten auch Vorstellung der geplanten Kosten für die Maßnahme angesprochen werden.
Leistungsphase 2
Vorplanung:
Genauere Grundlagenanalyse der Aufgabenstellung und erste Erarbeitung eines groben Planungskonzeptes hinsichtlich der vom Kunden vorgegeben Kosten und baurechtlichen Vorgaben. Beim Bauen im Bestand ist die Vorplanung auch mit einem genauen Aufmaß verbunden (Bestandsaufnahme). Nach der Prüfung erfolgt ein erster Vorentwurf, der anschließend dem Kunden vorgestellt wird. Der Vorentwurf ist für beide Seiten eine gute Möglichkeit zu prüfen, ob die Aufgabenstellung erreicht wurde. Es entsteht somit eine erste Diskussionsgrundlage für weitere Schritte. Unser Büro erstellt in der Regel den ersten Vorentwurf noch als Freihandskizze, um flexibler an die Aufgabenstellung heranzugehen. In der EDV lässt man sich leicht von Rastern leiten. Dieses Vorgehen macht darüber hinaus transparent, dass wir für jeden Kunden einen individuellen Entwurf erarbeiten, der auf die Kundenwünsche eingeht. Sollte der Vorentwurf ergeben, dass der Kunde das Vorhaben doch nicht umsetzen möchte, kann die Planung in dieser Phase eingestellt werden.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung:
Auf Grundlage des Vorentwurfes und dessen Diskussionsergebnissen wird nun eine genauere Planung in die EDV eingegeben. Unser Büro plant ausschließlich in 3D, um dem Kunden so realistisch wie möglich eine Vorstellung von dem Gebäude zu vermitteln. Das Äußere des Gebäudes wird als Perspektive visualisiert. Zudem werden alle Ansichten, Schnitte und Grundrisse detailliert dargestellt. Auf speziellen Wunsch können auch nach Aufwand Perspektiven von innen visualisiert werden. In dieser Leistungsphase können auf Wunsch die Kosten nach Verabschiedung des Entwurfes noch einmal präziser ermittelt werden. Die Entwurfsplanung erfolgt im regen Austausch mit dem Kunden und ist für uns erst abgeschlossen, wenn der Kunde vollends zufrieden ist. Die verabschiedete Entwurfsplanung wird dem Kunden im Maßstab 1:100 ohne Bemaßung zu Verfügung gestellt. Diese Leistungsphase stellt die wichtigste Phase des ganzen Projektes dar. Ein guter Entwurf ist die nachhaltigste Investition in das Objekt.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung:
Sie beginnt, sobald der Kunde die Umsetzung des Entwurfes realisieren will. Falls ein Bauantrag benötigt wird, dient dieser als Grundlage für die Genehmigungsplanung. Als bauvorlagenberechtigtes Büro erstellen wir für Sie alle nötigen Formulare und vermassten Pläne, die für einen Bauantrag notwendig sind. Sie müssen die Anträge nur noch unterschreiben. Diese Leistungsphase wird erst nach Erhalt der Baugenehmigung abgerechnet.
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung:
Die Ausführungsplanung wird gewerkspezifisch im Maßstab 1:50 und je nach Bedarf in noch größeren Maßstäben erarbeitet. Der Kunde kann individuell, auch während der Baumaßnahme, festlegen, für welche Gewerke eine Ausführungsplanung erstellt werden soll. Die Ausführungspläne können zudem auch während der Umsetzung in Abstimmung mit den ausführenden Firmen oder dem beauftragten Statiker verfeinert und erweitert werden. Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Errichtung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Abgerechnet wird die Ausführungsplanung in der Regel nach den in der Leistungsphase 6 ermittelten günstigsten Bietern. Die genauen Kosten können dem jeweiligen Angebot entnommen werden.
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe:
Sie beinhaltet das Erstellen von Leistungsverzeichnissen (Ausschreibungen) und schafft somit eine Grundlage für einen objektiven Kostenvergleich. Hier werden gewerkspezifisch alle Massen und Leistungen festgelegt, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind. Die Leistungsverzeichnisse werden in der Regel an fünf oder auf Wunsch auch mehr Firmen inkl. Ausführungsplanung versendet. Die einzelnen Bieter können ihre Preise in die Leistungstexte eintragen und an uns zurücksenden. Unser Büro schreibt alle Leistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung) aus und setzt somit eine Gewährleistung von 4 Jahren nach Abrechnung der Maßnahme voraus.
Leistungsphase 7
Mitwirkung der Vergabe:
Hier werden alle bei uns eingehenden Angebote geprüft und ein für den Kunden übersichtlicher Preisspiegel erstellt. Der Kunde entscheidet, welche Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen werden. Im Vergabegespräch wird zumeist in Anwesenheit des Kunden das komplette Leistungsverzeichnis durchgesprochen und mögliche Fragen geklärt. Verhandlungen überlassen wir prinzipiell dem Kunden. Sollte das Vergabegespräch positiv enden, wird der Auftrag offiziell vergeben.
Leistungsphase 8
Objektüberwachung:
Mit dem Baubeginn beginnt die Phase der Bauüberwachung (Bauleitung). In dieser Phase werden die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert, um einen möglichst lücken- und reibungslosen Baustellenablauf ermöglichen zu können. Des Weiteren nehmen wir die geleisteten Arbeiten der Gewerke zusammen mit dem Bauherren ab. Wir prüfen eingegangene Rechnungen der Firmen und fassen diese für den Bauherren zu einer detaillierten Kostenaufstellung zusammen. Dies ermöglicht, die anfallenden Kosten besser kontrollieren und genauere Prognosen in Bezug auf die Gesamtkosten treffen zu können. Natürlich achten wir darauf, dass die eingehenden Abschlagszahlungen den Baufortschritt nicht überschreiten und somit keine eventuelle Überbezahlung stattfindet.
Leistungsphase 9
Objektbetreuung und Dokumentation:
Es werden dem Bauherrn noch einmal alle aktuellen Pläne und Ausführungsplanungen zur Verfügung gestellt. Auch eventuelle Mängel, die in der festgesetzten Gewährleistungszeit entstehen, werden von uns betreut und in Abstimmung mit der zuständigen Firma und dem Bauherren behoben.
Grundlagenermittlung:
Erste Gespräche mit dem Auftraggeber. Man bespricht die Aufgabenstellung und erste Vorstellungen. Hierzu zählen unter anderem auch eine erste Standortanalyse und, sofern das Vorhaben im Bebauungsplan liegt, auch eine erste Prüfung der Möglichkeiten, die der festgelegte Bebauungsplan hergibt. Zusätzlich sollten auch Vorstellung der geplanten Kosten für die Maßnahme angesprochen werden.
Leistungsphase 2
Vorplanung:
Genauere Grundlagenanalyse der Aufgabenstellung und erste Erarbeitung eines groben Planungskonzeptes hinsichtlich der vom Kunden vorgegeben Kosten und baurechtlichen Vorgaben. Beim Bauen im Bestand ist die Vorplanung auch mit einem genauen Aufmaß verbunden (Bestandsaufnahme). Nach der Prüfung erfolgt ein erster Vorentwurf, der anschließend dem Kunden vorgestellt wird. Der Vorentwurf ist für beide Seiten eine gute Möglichkeit zu prüfen, ob die Aufgabenstellung erreicht wurde. Es entsteht somit eine erste Diskussionsgrundlage für weitere Schritte. Unser Büro erstellt in der Regel den ersten Vorentwurf noch als Freihandskizze, um flexibler an die Aufgabenstellung heranzugehen. In der EDV lässt man sich leicht von Rastern leiten. Dieses Vorgehen macht darüber hinaus transparent, dass wir für jeden Kunden einen individuellen Entwurf erarbeiten, der auf die Kundenwünsche eingeht. Sollte der Vorentwurf ergeben, dass der Kunde das Vorhaben doch nicht umsetzen möchte, kann die Planung in dieser Phase eingestellt werden.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung:
Auf Grundlage des Vorentwurfes und dessen Diskussionsergebnissen wird nun eine genauere Planung in die EDV eingegeben. Unser Büro plant ausschließlich in 3D, um dem Kunden so realistisch wie möglich eine Vorstellung von dem Gebäude zu vermitteln. Das Äußere des Gebäudes wird als Perspektive visualisiert. Zudem werden alle Ansichten, Schnitte und Grundrisse detailliert dargestellt. Auf speziellen Wunsch können auch nach Aufwand Perspektiven von innen visualisiert werden. In dieser Leistungsphase können auf Wunsch die Kosten nach Verabschiedung des Entwurfes noch einmal präziser ermittelt werden. Die Entwurfsplanung erfolgt im regen Austausch mit dem Kunden und ist für uns erst abgeschlossen, wenn der Kunde vollends zufrieden ist. Die verabschiedete Entwurfsplanung wird dem Kunden im Maßstab 1:100 ohne Bemaßung zu Verfügung gestellt. Diese Leistungsphase stellt die wichtigste Phase des ganzen Projektes dar. Ein guter Entwurf ist die nachhaltigste Investition in das Objekt.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung:
Sie beginnt, sobald der Kunde die Umsetzung des Entwurfes realisieren will. Falls ein Bauantrag benötigt wird, dient dieser als Grundlage für die Genehmigungsplanung. Als bauvorlagenberechtigtes Büro erstellen wir für Sie alle nötigen Formulare und vermassten Pläne, die für einen Bauantrag notwendig sind. Sie müssen die Anträge nur noch unterschreiben. Diese Leistungsphase wird erst nach Erhalt der Baugenehmigung abgerechnet.
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung:
Die Ausführungsplanung wird gewerkspezifisch im Maßstab 1:50 und je nach Bedarf in noch größeren Maßstäben erarbeitet. Der Kunde kann individuell, auch während der Baumaßnahme, festlegen, für welche Gewerke eine Ausführungsplanung erstellt werden soll. Die Ausführungspläne können zudem auch während der Umsetzung in Abstimmung mit den ausführenden Firmen oder dem beauftragten Statiker verfeinert und erweitert werden. Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Errichtung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Abgerechnet wird die Ausführungsplanung in der Regel nach den in der Leistungsphase 6 ermittelten günstigsten Bietern. Die genauen Kosten können dem jeweiligen Angebot entnommen werden.
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe:
Sie beinhaltet das Erstellen von Leistungsverzeichnissen (Ausschreibungen) und schafft somit eine Grundlage für einen objektiven Kostenvergleich. Hier werden gewerkspezifisch alle Massen und Leistungen festgelegt, die für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind. Die Leistungsverzeichnisse werden in der Regel an fünf oder auf Wunsch auch mehr Firmen inkl. Ausführungsplanung versendet. Die einzelnen Bieter können ihre Preise in die Leistungstexte eintragen und an uns zurücksenden. Unser Büro schreibt alle Leistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung) aus und setzt somit eine Gewährleistung von 4 Jahren nach Abrechnung der Maßnahme voraus.
Leistungsphase 7
Mitwirkung der Vergabe:
Hier werden alle bei uns eingehenden Angebote geprüft und ein für den Kunden übersichtlicher Preisspiegel erstellt. Der Kunde entscheidet, welche Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen werden. Im Vergabegespräch wird zumeist in Anwesenheit des Kunden das komplette Leistungsverzeichnis durchgesprochen und mögliche Fragen geklärt. Verhandlungen überlassen wir prinzipiell dem Kunden. Sollte das Vergabegespräch positiv enden, wird der Auftrag offiziell vergeben.
Leistungsphase 8
Objektüberwachung:
Mit dem Baubeginn beginnt die Phase der Bauüberwachung (Bauleitung). In dieser Phase werden die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert, um einen möglichst lücken- und reibungslosen Baustellenablauf ermöglichen zu können. Des Weiteren nehmen wir die geleisteten Arbeiten der Gewerke zusammen mit dem Bauherren ab. Wir prüfen eingegangene Rechnungen der Firmen und fassen diese für den Bauherren zu einer detaillierten Kostenaufstellung zusammen. Dies ermöglicht, die anfallenden Kosten besser kontrollieren und genauere Prognosen in Bezug auf die Gesamtkosten treffen zu können. Natürlich achten wir darauf, dass die eingehenden Abschlagszahlungen den Baufortschritt nicht überschreiten und somit keine eventuelle Überbezahlung stattfindet.
Leistungsphase 9
Objektbetreuung und Dokumentation:
Es werden dem Bauherrn noch einmal alle aktuellen Pläne und Ausführungsplanungen zur Verfügung gestellt. Auch eventuelle Mängel, die in der festgesetzten Gewährleistungszeit entstehen, werden von uns betreut und in Abstimmung mit der zuständigen Firma und dem Bauherren behoben.